Einwilligungserklärung der Patienten zur genetischen Untersuchung / Aufklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Februar 2010 tritt das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft.
Im Zentrallabor/MVZ führen wir einige humangenetische Untersuchungen insbesondere im Rahmen der Thrombophilie-Diagnostik (Faktor II Mutation, Faktor V Leiden Mutation u.a.) durch. Für diese Analysen besteht ab 1.2.2010 die Pflicht, dass der Patient ausdrücklich und schriftlich gegenüber dem verantwortlichen Arzt in die Untersuchung und Probenentnahme einwilligt. Vor der Einwilligung ist der Patient über die genetische Untersuchung aufzuklären. Die Aufklärung muss dokumentiert werden.
Wir haben daher ein Formblatt „Einwilligungserklärung zur genetischen Untersuchung“ (siehe Anlage) entwickelt, das der verantwortliche Arzt und der Patient unterschreiben müssen. Dieses Formular (siehe Anlage) können Sie entweder bitte kopieren oder von unserer Homepage http://www.uk-essen.de/zentrallabordownloaden.
Wir bitten Sie zukünftig bei der Anforderung von molekularbiologischen Untersuchungen des Zentrallabors/MVZ (Faktor V Leiden Mutation, Faktor II Mutation, MTHFR und PAI) dieses ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungsformular der Blutprobe (rote EDTA-Monovette) beizulegen. Ohne diese Einwilligungserklärung können wir diese Untersuchung nicht mehr durchführen.
Für Rückfragen steht Ihnen der AvD des Zentrallabors/MVZ unter Tel 85 661 oder auch Herr OA Dr. Müller-Beißenhirtz aus der Klinik für Hämatologie unter Tel 84 245 jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lothar Volbracht
Leiter Zentrallabor/MVZ